Brandmeldesysteme Gewerbe
Brandmeldesysteme für das Gewerbe
Schützen Sie Mitarbeiter und Sachwerte
Brandmeldesysteme Gewerbe: Wussten Sie, dass es in Deutschland jedes Jahr rund 400 Brandtote gibt? Allein im Privatbereich entsteht jährlich ein Sachschaden in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro.
Das sind die Zahlen für den Privatbereich, die deutlich höher ausfallen als die Zahlen im Gewerbe. Das mag auch mit der Pflicht des Brandschutzes zusammenhängen, der jeder Unternehmer nachkommen muss, denn im Privatbereich gibt es nur die Pflicht des Rauchmelders. Aber haben Sie Ihre Brandmeldesysteme mal wieder auf deren Aktualität überprüft?
Veraltete oder mangelhafte Brandmeldesysteme sind eine Gefahr
Veraltete oder mangelhafte Brandmeldesysteme Gewerbe sind eine Gefahr für Mitarbeiter und Sachwerte. Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen und beauftragen Sie rechtzeitig die Modernisierung. Schützen Sie Mitarbeiter und Sachwert damit ein Unglücksfall nicht den wirtschaftlichen Totalverlust bedeutet.
Zu einem modernen Brandmeldesystem im Gewerbe gehört die Möglichkeit, dass Mitarbeiter über die Brandmeldeanlage direkt einen Hilferuf tätigen können, der die direkt an die Feuerwehr geht. Gleichzeitig müssen alle Signaleinrichtungen angesteuert werden, sodass alle Personen im Gebäude informiert werden. Auch die Sicherheitsbeleuchtung gehört zum Konzept von Brandmeldesystemen, denn sie weist den schnellsten Weg nach draußen.
Sind Brandmeldesysteme Gewerbe Pflicht?
Ja, in den allermeisten Gebäuden, die gewerblich genutzt werden, wird seitens der Behörden eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 gefordert. Der Umfang und die erforderlichen Maßnahmen werden nach der Gefährdungsbeurteilung getroffen.
Grundsätzlich sagt das Arbeitsschutzgesetz:
A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“/ 5.1 Branderkennung und Alarmierung (Auszug)
„Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können…. Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen.“
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ / 6. Ausführung 10:
„Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe- und Pausenräume nur genutzt werden, wenn die Nutzung nur durch eine geringe Anzahl von Personen erfolgt und wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall, z. B. durch eine automatische Brandmeldeanlage mit Alarmierung oder Gewährleistung einer Sichtverbindung zum Nachbarraum, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt und eine geringe Brandgefährdung im vorgelagerten Raum gegeben ist.“
Brandmeldesysteme Gewerbe aus unserem Hause
Eine allgemeine Lösung kann es aufgrund der Unterschiedlichkeiten der Gebäude und der Nutzungsarten nicht geben. Wir finden das richtige System für Sie, das wir planen, installieren und warten. Unsere Produkte entsprechen allen DIN Normen, die für die Sicherheit relevant sind. Profitieren auch Sie von maßgeschneiderten Brandmeldesystemen zum Schutz von Personen und Sachwerten.