DGUV V3 Prüfung abgelaufen – was nun?
Wir helfen schnell und unkompliziert – Elektrofachbetrieb Noack
DGUV V3 Prüfung abgelaufen? Das kann Konsequenzen haben. Haben Sie die Prüffrist versäumt, handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Zusätzlich droht Ihnen im Schadensfall die persönliche Haftung, denn Sie müssen vollumfänglich für die Kosten aufkommen. Ist Ihre DGUV V3 Prüfung abgelaufen, bieten wir Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin mit uns.
Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht!
Gewähren Sie die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht. Daran führt kein Weg vorbei. Wer keine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die anschließende Prüfung der Elektrogeräte und Anlagen nicht durchführen lässt, macht sich strafbar. Die Strafbarkeit ist durch § 26 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes gegeben. Daraus resultiert auch, dass Versicherungen das Recht haben die Schadenregulierung nicht zu übernehmen. Ist also die DGUV V3 Prüfung abgelaufen, kann das in jeder Hinsicht schwere Konsequenzen haben.
Wie oft wird kontrolliert?
Tatsächlich findet die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung relativ selten statt und wird meist nur stichprobenartig kontrolliert. Darum geht es aber auch nicht, denn es sollte in Ihrem Interesse liegen Arbeitsunfälle zu vermeiden und Ihren Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten.
Wen müssen Sie beauftragen, wenn die Prüffrist abgelaufen ist?
Sie müssen in jedem Fall eine Elektrofachkraft, also einen Elektriker beauftragen. Wenden Sie sich schnellstmöglich an unseren Elektrofachbetrieb, wenn Ihre DGUV V3 Prüfung abgelaufen ist. Wir bieten Ihnen kurzfristige Termine, sodass die Prüfung sobald wie möglich nachgeholt werden kann. Im Anschluss an die Prüfung erhalten Sie die vorschriftsmäßige Dokumentation und die notwendigen Prüfplaketten, die unser Elektriker anbringt. Sie müssen die Dokumentation bis zum nächsten Prüftermin sorgfältig aufbewahren.
DGUV V3 Prüfung abgelaufen – mit unserem Servicevertrag passiert das nicht wieder!
Lassen Sie sich ein maßgeschneidertes Angebot von uns erstellen und profitieren Sie von unseren attraktiven Serviceverträgen. Wir erinnern Sie vier Wochen vor der Wiederholungsprüfung und machen einen Termin mit Ihnen aus. Wünschen Sie eine Prüfung während des laufenden Betriebes, ist auch das in vielen Fällen möglich. Reparaturen können unsere Elektriker direkt vornehmen und Sie wissen jederzeit an wen Sie sich wenden können, wenn Sie einen Elektriker brauchen. Machen Sie es sich einfach und verlassen Sie sich auf unseren zuverlässigen Elektrofachbetrieb und Ihren maßgeschneiderten Servicevertrag.
Tipps: So können Sie vorsorgen!
Ist die Prüffrist abgelaufen, sollten Sie die betreffenden elektrischen Geräte und Anlagen bestenfalls abschalten und erst nach der Prüfung wieder in Betrieb nehmen.
Kontrollieren Sie, wer für die Einhaltung der Prüffrist zuständig gewesen ist, wenn Sie dies einem Mitarbeiter überlassen haben. Machen Sie den Mitarbeiter auf den Ernst der Lage aufmerksam und überlegen Sie gemeinsam, wie dies beim nächsten Mal besser gelingen kann.
Auch, wenn ein Mitarbeiter den Termin vergessen hat, die Verantwortung tragen Sie als Betreiber. Im Ernstfall drohen Ihnen im Schadensfall enorm hohe Haftungssummen, denn Sie allein müssen dann sowohl für den materiellen als auch möglichen gesundheitlichen Schaden aufkommen.