DGUV Vorschrift 3
Wir prüfen Ihre Elektrogeräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
Beauftragen Sie unseren Elektro Fachbetrieb für die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3. Unser Prüfsachverständiger vereinbart einen vor-ort-termin und erstellt Ihnen anschließend ein unverbindliches Angebot.
DGUV Vorschrift 3 Berlin – Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind für alle Unternehmen verpflichtend
Die Wirtschafts-Spitzenverbände der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV, sowie der deutschen Berufsgenossenschaften, BG, sind miteinander fusioniert.
Daraus ergeben sich auch für das Elektrikhandwerk seit dem 1. Mai 2014 auf den ersten Blick Neuerungen bei den Prüfungen und Prüfverfahren, so wie beispielsweise beim bisher gängigen BGV A3 Prüfverfahren, das nun in den Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 aufgegangen ist.
Wie schon zuvor bei der Prüfung nach BGV A3 können Sie sich in Berlin und Brandenburg auch mit der jetzt gültigen Prüfung DGUV Vorschrift 3 jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.
I.) Allgemeines zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
A) Für wen ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 relevant?
DGUV Vorschrift 3 Berlin – Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für Unternehmen und angehende Bauherren
Dabei ist nicht die Unternehmensform ausschlaggebend, sondern lediglich der Umstand, dass es sich bei einem Unternehmen um eine juristische Person handelt, die grundsätzlich diese Prüfungen / Elektroprüfungen durchführen lassen muss. Mit der Fusionierung der Gesetzlichen Unfallversicherung mit den Berufsgenossenschaften wird eigentlich die Bedeutung der DGUV Vorschrift 3 noch viel eher deutlicher: es geht um Sicherheit im Betrieb, darum, dass keine Menschen zu Schaden kommen. DGUV Vorschrift 3 Berlin: Die Risiken, falls Sie Ihren Prüfpflichten nicht nachkommen, können gravierende Auswirkungen nach sich ziehen. Damit einhergehend bedeutet das natürlich auch, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung etwaige Ansprüche zulasten eines Unternehmens abschmettern könnte, wenn festgestellt wird, dass die Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Kommt es dann zu einem Personenschaden, der versicherungspflichtig wird, kann es passieren, dass das Unternehmen für die Schäden des Unfallopfers umfänglich aufkommen muss. Die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 stellt sicher, dass dieses Szenario so nicht eintreten kann.
Verschaffen Sie Ihrem Unternehmen Rechtssicherheit und Ihrer Belegschaft Arbeitssicherheit
Neben der Sicherheit der Belegschaft eines Unternehmens wird so auch Rechtssicherheit im Falle eines Unfalls zugunsten des Unternehmens sichergestellt. Darüber hinaus sollten Unternehmer und Betriebsleiter aber auch bedenken, dass eine Nichtbeachtung der DGUV Vorschrift 3 zu Bußgeldern in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro führen kann. Auch, wenn diese Höchststrafen nur selten ausgesprochen werden – kommt es zu Elektrounfällen in einem Betrieb und es kann kein Prüfnachweis erbracht werden, wird es definitiv kostspielig.
Dazu auch der entsprechende Text aus der DGUV Vorschrift (1):
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.
B) Was fällt unter die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3?
Auch wenn es sich für den einen oder anderen Leser zunächst witzig anhören möchte, aber selbst die Prüfung der Kaffeemaschine im Büro fällt unter die DGUV Vorschrift 3. Ebenso, wie natürlich große elektrische Anlagen und Einrichtungen eines Unternehmens. Nach Definition sind das Einrichtungen, Anlagen und Hilfsmittel, die mittels elektrischer Netzspannung betrieben werden. Die Grundlagen dafür sind wieder verschiedenen Regelungen und Vorschriften zu entnehmen, die in Bezug auf Elektrik Relevanz haben. Somit werden die VDE Vorschriften in Bezug auf die Anforderungen hinzugezogen, aber auch andere Vorlagen wie die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.
Diese Geräte, Anlagen und Einrichtungen werden zunächst nach ihrem Status in verschiedene Kategorien unterteilt:
- ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen
- ortsfeste Anlagen
- ortsfeste Maschinen
Damit es für Sie klarer wird, was nun konkret unter diese drei Kategorien fällt, hier einige Beispiele.
1. Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen
Die Gerätevielfalt, die unter diesen Punkt fällt, ist nahezu unerschöpflich. Es reicht von der bereits erwähnten Kaffeemaschine über Büroausstattung wie Rechner und Bildschirme, Kopierer bis hin zur Werkstattausstattung wie elektrische Handwerkzeuge wie Bohrmaschine, Winkelschleifer usw., aber auch Schweißgeräte. In Ladengeschäften wären es Registrierkassen und Handscanner, die über Netzteile aufgeladen werden, natürlich auch die Netzteile selbst. Die Elektrogeräteprüfung stellt sicher, dass alle Geräte einwandfrei funktionieren.
2. Ortsfeste Anlagen
Darunter fällt unter anderem die gesamte Elektroinstallation, also vom Verteilerkasten über das elektrische Installationsnetz bis hin zu Schaltern und Steckdosen. Außerdem natürlich auch eingebaute Lampen und Leuchten, Gleichstromanschlüsse und Verteiler. Hier stellt die Maschinenprüfung sicher, dass keine Mängel vorhanden sind, die Elektrounfälle auslösen können.
3. Ortsfeste Maschinen und Betriebsmittel
Das sind Betriebsmittel und Maschinen, die innerhalb des Unternehmens zur Anwendung kommen. In der Kfz-Werkstatt wäre das ein Bremsen- oder Leistungsprüfstand, in Ladengeschäften die Tiefkühltruhe, Notstromaggregatoren, große Industrie-3D-Drucker usw. Also wirklich jede elektrisch angetriebene, fest vor Ort installierte Maschine.
C) Wann sind die jeweiligen Prüfungen durchzuführen
Die DGUV Vorschrift 3 der Gesetzlichen Unfallversicherung legt klar fest, wann die Prüfungen durchzuführen sind:
- vor der Erstinbetriebnahme
- nach Änderungen, Veränderungen, Wiederinbetriebnahme oder Instandsetzung
- in definierten zeitlichen Abständen
Welche Anlagen, Maschinen und Geräte nach welchen Kriterien zu überprüfen sind, kann wieder anhand der drei bestimmten Kategorien näher festgestellt werden. Ausschlaggebend dafür sind in Bezug auf elektrische Anlagen, Maschinen und Geräte die DIN VDE, also die Vorschriften des Verbands der Elektriker sowie nach den deutschen Industrienormen. Darunter fällt beispielsweise die DIN VDE 0701-0702. Außerdem auch die Anforderungen laut Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV. Laut der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) muss bei Geräten eine Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 3 durchgeführt werden. An die daraus resultierenden Prüffristen muss sich das Unternehmen dann auch entsprechend halten. Gegebenenfalls ergeben sich aus der einzelnen und individuellen Gefahrenbeurteilung dann auch der Prüfumfang und die angewandten Prüfverfahren.
1. Ortsveränderliche Betriebsmittel und Anlagen
Der E-Check nach DGUV Vorschrift 3 ist bei mobilen elektrischen Geräten und Betriebsmitteln in einem zeitlichen Abstand zwischen 6 und 24 Monaten regelmäßig zu wiederholen. Welche Zeitabstand für welches Gerät festgelegt ist, hängt vom Gefahrenpotenzial der jeweiligen Anlage bzw. des betreffenden Betriebsmittels aus.
2. Ortsfeste Anlagen und ortsfeste Maschinen und Betriebsmittel
Geräte, die in diese Kategorie fallen, müssen vier Jahre einer entsprechenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterzogen werden.
D) Wie wird nach DGUV Vorschrift 3 geprüft?
Für elektrische Messungen nach DGUV Vorschrift 3 werden kalibrierte Messinstrumente und anerkannte Prüfverfahren angewandt. Außerdem sind sind angewandten Prüfverfahren auch in ihrem Prüfumfang laut der erfolgten Gefahrenbeurteilung festgelegt. Je nach Einrichtung, Anlage und Maschine können sich die Prüfverfahren bei den nachfolgenden Prüfungen teilweise auch auf reine Sichtprüfungen beschränken. Bei der erstmaligen Inbetriebnahme ist jedoch davon auszugehen, dass der Prüfumfang auf jeden Fall deutlich höher sein wird. Gleiches gilt natürlich auch für Geräte und Maschinen, die einer Instandhaltung unterzogen wurden. Auch hier ist der Prüfaufwand in der Regel höher als bei herkömmlichen Folgeprüfungen nach der Erstprüfung.
Messverfahren, die zu Prüfungen nach DGVU Vorschrift 3 angewandt werden
Erstprüfung (Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme)
- Messung Isolationswiderstand
- Messung Schutzleiterwiderstand
- Messung Berührungsstrom
- Messung Ersatzableitstrom
Allerdings können nicht immer alle Prüfungen, die hier genannt wurden, durchgeführt werden, da es einige Anlagen gibt, die zum Beispiel nicht einfach vom Netz genommen werden können, um entsprechende Messungen und Prüfverfahren durchzuführen. Ein sehr passendes und treffendes Beispiel wären Server in einem Datencenter, deren permanente Stromversorgung und wie auch deren Betrieb gewährleistet werden müssen. Unter diesen Voraussetzungen fällt der Prüfungsumfang dann auf die Mindestvorgaben laut VDE zurück. Laut IN VDE 0105-100, 0701, 0702 als auch 0113-1 können bzw. müssen folgende Prüfverfahren mindestens angewandt werden: Sichtprüfung, Isolationsmessung sowie die Schutzleiterprüfung. Selbstverständlich bietet unser Prüfservice auch diese Elektroprüfungen.
DGUV Vorschrift 3: Wiederholungsprüfungen
- Messung Isolationswiderstand
- Sichtprüfung und falls erforderlich Begehung
- Betriebs- und Funktionsprüfungen
- Schutzleiteranlage auf Durchgängigkeit prüfen
- Messung Schleifimpendanz
- Drehfeldmessungen
E) Wer führt die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durch?
Generell gilt, dass dafür befähigte Personen die Prüfungen durchführen müssen. Diese Definition ist aber auch wieder abhängig vom Prüfumfang.
Als Beispiel sei hier eine Baustrom-Installation genannt, deren Schutzsystem zu prüfen ist. Die Prüfung in den Wiederholungsprüfungen ist dann zum Teil auf Sichtprüfungen und einer einfachen Funktionsprüfung (Ein-/Ausschalten) beschränkt. Gegebenenfalls können solche Prüfungen dann auch vom Bauleiter durchgeführt werden. Die Befähigung bei aufwendigen elektrischen Messungen sieht natürlich wieder ganz anders aus.
II.) Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durch unseren zertifizierten Fachbetrieb
DGUV Vorschrift 3 – in Ihrem Betrieb oder Unternehmen in Berlin und Brandenburg
Sämtliche Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 werden von unserem zertifizierten Betrieb an Ihrem Betriebsort durchgeführt. Zur Prüfung werden von uns ausschließlich Elektrofachkräfte eingesetzt. Außerdem nehmen unsere Fachkräfte an regelmäßigen Schulungen Teil, um die Prüfanforderungen nach DGUV Vorschrift 3 aufzufrischen und natürlich bei Änderungen auch weiterzubilden. Innerhalb unseres Betriebs erfolgt eine konkret auf die DGUV Prüfungen zielende Ausbildung. So sind unsere Fachkräfte auch in der Lage, einen speziell zertifizierten Prüfer für besondere Messungen hinzuzuziehen. Selbstverständlich informieren wir Sie auch über die entsprechenden Prüffristen und bieten Ihnen unseren praktischen Erinnerungsservice.
DGUV Vorschrift 3: Die Fachkräfte und Prüfer, die die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 in Ihrem Berliner Unternehmen durchführen, verfügen über breites Fachwissen
Im Rahmen der DGUV 3 Prüfungen übernehmen wir Erst- als auch Wiederholungsprüfungen. Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen haben wir unser Prüfteam so aufgebaut, dass all unsere Fachkräfte auf demselben hohen fachlichen Niveau sind. Außerdem haben wir je nach den individuellen Anforderungen (Baubetriebe, Ladengeschäfte, Büros usw.) Prüfabläufe so weit zusammengefasst, dass die Prüfverhältnisse bei vergleichbaren Unternehmen immer nach denselben Kriterien und nach den gleichen Prüfverfahren erfolgen. Es gibt also keinerlei Unterschiede beim Prüfen in unterschiedlichen Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3.
Die Organisation der Erst- und Wiederholungsprüfungen auch nach den Anforderungen an Ihrem Betriebsort
Da die Wiederholungsprüfungen, siehe dazu auch die Prüffristen, auch für Unternehmen einen gewissen organisatorischen Aufwand bedeuten, versuchen wir mit Unternehmens- und Vertriebsleitern bzw. den verantwortlichen Personen immer einen Prüfplan auszuarbeiten, der den speziellen Bedürfnissen eines Unternehmens entgegenkommt. Daher sind unsere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 nicht nur auf die üblichen Arbeitsstunden von Montag bis Freitag begrenzt. Gerne führen wir die Prüfungen auch in den Abendstunden oder an den Wochenenden durch.
DGUV Vorschrift 3: Dokumentationen, Prüfprotokoll und die Prüfplaketten
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns ein ausführliches Prüfprotokoll. Anlagen und Maschinen, die mit einer Prüfplakette zu versehen sind, erhalten diese natürlich ebenfalls.
Zu den Dokumentationen, die wir Ihnen je nach Erfordernis bezüglich der zu prüfenden Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen ausstellen, gehören die folgenden Prüfprotokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Mängellisten und gegebenenfalls Merkblätter zu Vorschriften:
- Prüfprotokoll, Prüfbericht VDE 0100
- Prüfprotokoll, Prüfbericht VDE 0701
- Prüfprotokoll, Prüfbericht VDE 0702
- Prüfprotokoll, Prüfbericht VDE 0751
- Mängelliste VDE 0100
- Mängelliste VDE 0701
- Mängelliste VDE 0702
- Mängelliste VDE 0751
- statistische Listen
- Merkblätter und Informationen Betriebssicherheitsverordnung
- Merkblätter und Informationen Arbeitsschutzgesetz
- Merkblätter Gefährdungsbeurteilung
- Informationen und Merkblätter für die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Notwendigkeit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei kleinsten und kleinen Betrieben in Berlin
Viele Prüfinspektoren fokussieren vor allem die mittelständischen und großen Betriebe. Daher kann bei diesen kleinen Betrieben eine gewisse Vernachlässigung beobachtet werden. Dazu kommt, dass auch allgemein diese kleinen Betriebe nicht wirklich eine große Beachtung in der öffentlichen Wahrnehmung erfahren. Zum Teil hat das wieder zur Ursache, dass diesen kleinen Unternehmen teilweise gar nicht bewusst ist, dass auch sie unter diese Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 fallen. Somit werden die Prüffristen übersehen und die Geräteprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Ein Sicherheitsrisiko dessen sich viele Betriebe nicht bewusst sind, das unser Prüfservice aber schnell beheben kann. Die Elektroprüfungen werden direkt am Betriebsort durchgeführt, sodass Ihre Elektrosicherheit direkt nach der Geräteprüfung wieder hergestellt ist.
Die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 bei kleinen Unternehmen
Zwar ist einerseits das Risiko aufgrund einer in der Regel sehr übersichtlichen Betriebsgröße verhältnismäßig gering, dass es zu maßgeblichen Sicherheitsgefährdungen kommt. Andererseits sind aber dann auch gerade wieder hier Betriebsmittel und Geräte zu finden, die den gültigen Sicherheitsregeln absolut nicht mehr entsprechend. Solange es nicht zu einem Unfall kommt, rückt das nur sehr selten in das Bewusstsein der Unternehmer. Insbesondere die kleinen Unternehmer sind sich darüber hinaus oftmals nicht einmal im Klaren darüber, dass auch für sie diese Prüfungen Geltung besitzen. Vielen solchen Unternehmern ist überhaupt nicht bewusst, dass sie einer solchen Prüfpflicht unterliegen. Nun liegt es aber gleichzeitig in der Natur solch kleiner Unternehmen, dass es zumeist Personenunternehmen sind, bei denen der Unternehmer voll haftet, also nicht von einer beschränkten oder begrenzten Haftung ausgegangen werden kann. Das heißt, kommt es nun zu einem Unfall in Bezug auf elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen und ein Prüfnachweis kann nicht erbracht werden, steht oftmals die Existenz dieses Unternehmens auf dem Spiel – ganz besonders, wenn langfristig finanziell die Haftung für Dritte übernommen werden muss.
Prüfservice für Ihre Elektrosicherheit: Wenden Sie sich an uns, wir helfen gerne weiter – auch, wenn Sie zunächst nur Fragen zum Thema haben
Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen, sobald Sie ein Unternehmen eröffnen oder auch schon länger führen, ohne sich dieser Pflicht der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 bewusst zu sein. Gerne beraten wir Sie völlig unverbindlich und ausführlich zu den geringen Kosten, den Auswirkungen und den Sicherheiten für Ihr Unternehmen, die mit bzw. ohne Prüfung für Sie relevant sind. Wie auch bei großen Betrieben übernehmen wir gerne die auch die Wiederholungsprüfungen nach einer mit Ihnen getroffenen, organisatorischen Vereinbarung.
DGUV V 3 – Bedenken Sie: auch als Bauherr können Sie in die Pflicht der Prüfungen kommen!
Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit an unseren zertifizierten Fachbetrieb wenden, wenn Sie weiterführende Fragen haben. Das gilt beispielsweise auch für angehende Bauherren, da das Bereitstellen von Baustrom ebenfalls unter diese Prüfungspflicht fällt. Meistens wird ein entsprechender Architekt oder ein Bauunternehmen die Bauleitung übernehmen und Sie auf die Notwendigkeit hinweisen. Aber gerade bei kleineren Vorhaben, die in Eigenregie durchgeführt werden, ist niemand da, der Sie über die diesbezüglichen Pflichten aufklärt, ab wann und welchem Umfang konkret eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erforderlich ist.
Nehmen Sie unverbindlich und kostenlos Kontakt zu uns auf – wir sind für Sie da!
Sie können Sie daher jederzeit über die Kontaktmöglichkeiten auf unserem Internetportal an uns wenden. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich. Das gilt für große Unternehmen, Mittelständler, Kleinunternehmer und natürlich auch angehende Bauherren, die sich über Ihre Pflichten bezüglich der Baustellengestaltung informieren möchten. Keinesfalls sollten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflichten auf die leichte Schulter nehmen, denn wenn erst etwas passiert ist, kann das fatale und vor allem langfristig und nachhaltig enorme negative Folgen für Sie bedeuten.
Aus BGV A3 wird DGUV V3
DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung
Sie hat ein neues Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung zum 01.05.2014 herausgegeben. Danach wird entschieden, dass die BGV A3 (Anordnung für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) die DGUV Vorschrift 3 wird, die Unfallverhütungsvorschrift für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die Umbenennung erfolgte durch Fusion der Spitzenverbände der Berufsgenossenschaften mit den Trägern der öffentlichen Unfallversicherungen. Die dabei erstellten Gesetzeswerke werden in vier Kategorien eingeteilt. Neben der DGUV Vorschrift 3 gibt es jetzt auch Regeln, Informationen und Grundsätze der DGUV. Parallel dazu wird ein neues Nummerierungssystem eingeführt. Dabei wird die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 nur in DGUV Vorschrift 3 umbenannt. Inhaltlich ergeben sich für die Vorschriften und konkreten Anweisungen der Durchführung keinerlei Änderungen. Dadurch behalten auch alle Prüfplaketten mit der Kennzeichnung „BGV A3“ ihre Gültigkeit. Bei der Nachbestellung neuer Plaketten sollte allerdings auf DGUV Vorschrift 3, in unserem Falle auf DGUV Vorschrift 3 Berlin umgestellt werden.
Was wird geprüft?
Alle Betreiber von elektrischen Anlagen, egal ob stationär oder transportabel, und elektrischer Betriebsmittel sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre Anlagen und Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 Berlin prüfen zu lassen. Diese Prüfung, auch E-Check genannt, müssen regelmäßig und nachweislich in bestimmten Abständen durchgeführt werden. Mängel werden dadurch frühzeitig erkannt und können abgestellt werden. Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird erhöht und Unfallgefahren abgestellt.
In welchem Zeitraum ist die DGUV V3 Prüfung erneut fällig? Wie sehen die Prüffristen aus?
Alle elektrischen Anlagen sowie ortsfeste Betriebsmittel müssen alle 4 Jahre gemäß der DGUV Vorschrift 3 Berlin einem E-Check unterzogen werden.
Hierzu zählen z.B. folgende Anlagen:
- Beleuchtungs- und Kompensationsanlagen
- Zähler- und Verteileranlagen
- Kabel und Leitungen
- Schaltanlagen
Alle ortsveränderlichen Betriebsmittel sind nach DGUV V3 alle 6 – 24 Monate zu prüfen. Die Abstände richten sich nach dem jeweiligen Gefahrenpotential, welches von den Geräten ausgeht. Ein elektrischer Bohrhammer wird dabei häufiger zu prüfen sein als ein Tischventilator.
Zu prüfen sind alle ortsveränderlichen Geräte wie:
- Kaffeemaschinen und Wasserkocher
- Computer und Drucker
- Bohrmaschinen und andere elektrische Handgeräte
Gilt die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 nur für Betriebe?
Nicht nur große Unternehmen müssen die Prüfung regelmäßig durchführen, auch mittelständige Betriebe und Kleinunternehmer unterliegen dieser Pflicht. Selbst als Bauherr eines Einfamilienhauses gilt es diese Pflichten zu beachten. Vorsicht ist gut – Kontrolle ist besser, sagt schon der Volksmund. Mit elektrischem Strom ist nicht zu spaßen. Stromunfälle gehen unter den Betriebsunfällen am häufigsten tödlich aus, deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten. Mit der Prüfung ist man zumindest auf der sicheren Seite.
Quellnachweise:
1) http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/a3.pdf