Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Wir prüfen Ihre ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist Teil der DGUV V3 Prüfung und gesetzlich vorgeschrieben. Beauftragen Sie unseren Elektro Fachbetrieb und lassen Sie die Prüfung fachgerecht durchführen.
Vereinbaren Sie einen vor-Ort-Termin und wir besichtigen Ihr Unternehmen. Anschließend erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
Gerne können Sie für die Wiederholungsprüfungen auch unseren Erinnerungs-Service beauftragen. Wir melden uns vier Wochen vor dem fälligen Termin und besprechen mit Ihnen, wann die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen konkret und erneut durchgeführt werden kann.
Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist Teil der DGUV V3 Prüfung, die außerdem die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beinhaltet. Doch was versteht man genau unter ortsfesten Anlagen oder Betriebsmitteln?
Eine ortsfeste elektrische Anlage ist fest installiert und kann nicht ohne Aufwand ihren Standort wechseln. Grob versteht man unter dem Begriff zum Beispiel Industrieanlagen und Maschinen, die an ihrem Standort fest installiert sind und nur an diesem Standort betrieben werden.
Warum ist die regelmäßige Prüfung wichtig?
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel dient der Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Sie ist Teil der DGUV V3 Prüfung, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vorgeschrieben ist und der Unfallverhütung dient. Von allen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln geht eine Gefahr aus, die minimiert wird, wenn diese regelmäßig auf deren Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion geprüft werden.
Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht vorschriftsmäßig nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern belegt werden kann. Zudem kann es passieren, dass Sie mit Haftungsansprüchen konfrontiert werden, wenn die Unfallkassen die Leistung verweigern.
Welche Prüffristen gelten?
Grundsätzlich gilt für große ortsfeste elektrische Anlagen eine Prüffrist von vier Jahren. Diese Prüffrist gilt aber nur, wenn diese Anlagen nicht unter die Gruppe 700 fallen. Gruppe 700 bezeichnet Anlagen der besonderen Art, die einmal im Jahr geprüft werden müssen. Das sind unter anderem Baustellen, elektrische Anlagen in der Landwirtschaft / Gartenbau, medizinisch genutzte Bereiche und Photovoltaik-Anlagen.
Wer darf prüfen?
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen darf ausschließlich von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, die mit den Vorschriften vertraut ist und die notwendigen Mess- und Prüfgeräte bereitstellt. Beschäftigen Sie eine solche Person in Ihrem Unternehmen, können Sie diese mit der Prüfung beauftragen. Andernfalls müssen Sie einen Elektro Fachbetrieb beauftragen.
Das Angebot unseres Elektro Fachbetriebes Noack
Nutzen Sie unseren Wartungsvertrag für die DGUV V3 Prüfung
Wir bieten unseren Kunden die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die vollständige DGUV V3 Prüfung. Unser Team ist bestens geschult und auf die Prüfung spezialisiert. Wir verfügen über die notwendigen Mess- und Prüfgeräte und bieten Ihnen die Prüfung günstig.
Schließen Sie einen Wartungsvertrag ab und lehnen Sie sich entspannt zurück
Wir bieten Ihnen günstige Wartungsverträge, sodass Sie nie wieder einen Termin vergessen oder diesen hektisch in letzter Minute vereinbaren müssen. Lassen Sie sich persönlich beraten und vereinbaren Sie Ihren vor-Ort-Termin. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches und maßgeschneidertes Angebot.