Mieterstrom

EEG 2021 verbessert Voraussetzungen für Mieterstrom

Es ist endlich so weit. Das EEG 2021 verbessert die Voraussetzungen für Mieterstrom. Bislang waren Mieter mit Photovoltaikanlagen ähnlich benachteiligt wie Mieter mit privaten E-Ladesäulen. Das ändert sich nun, denn das EEG 2021 verbessert nun die Bedingungen für Mieterstrom. Was bedeutet das im Einzelnen?

EEG 2021 verbessert Voraussetzungen für Mieterstrom

EEG 2021 verbessert Voraussetzungen für Mieterstrom

Photovoltaikanlagen für Mieterstromtarife

Räumlicher Zusammenhang der PV-Mieterstromanlage

Die Förderhöhe für Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern wurde angepasst. Mit der Neuberechnung des EEG 2021 wurde der räumliche Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verbrauch des Solarstroms erweitert. Das bedeutet, künftig können auch Wohnquartiere an die Photovoltaikanlage angeschlossen werden, sodass noch mehr Haushalte vom Solarstrom profitieren.

Anlagenzusammenfassung

Auch die Anlagenzusammenfassung wurde verbessert. Bisher galt, dass getrennte PV-Mieterstromanlagen, die auf einem baulich verbundenen Gebäude innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden, zu einer Anlage zusammengefasst wurden. Das gilt in Zukunft nicht mehr, denn aus der Anlagenzusammenfassung ergaben sich finanzielle Nachteile. In Zukunft gilt dieses Modell nur noch, wenn die PV-Anlagen nicht am gleichen Anschlusspunkt betrieben werden.

Lieferkettenmodell

Die Stromlieferung muss nicht mehr direkt durch den Anlagenbetreiber erfolgen, sondern kann auch über einen Energiedienstleister erfolgen. Haben bis jetzt viele Anlagenbetreiber den Aufwand des Mieterstrommodells gescheut, können Sie diesen Aufwand nun an einen anderen Anbieter abgeben.

Mieterstromzuschlag

Künftig wird der anzulegende Wert für den Mieterstromzuschlag in Abhängigkeit von der installierten Leistung zwischen 3,79 und 2,37 Cent pro Kilowattstunde liegen.

Vorteile, die Mietstromtarife bieten

Experten gehen davon aus, dass Mietstromtarife zwischen 10 und 20 % günstiger sind als der Grundversorgungstarif des örtlichen Netzbetreibers. Auch für Vermieter ergeben sich Vorteile, denn jeder Vermieter, der Mietstromtarife anbietet, kann die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage um rund 15 % steigern. Je höher die Wirtschaftlichkeit, desto höher auch die Rendite. Und natürlich steigert der Vermieter auch die Attraktivität seiner Immobilie.

Die zwei Modelle des Mieterstroms

Sie können Ihre Photovoltaikanlage / das Blockheizkraftwerk selbst betreiben oder Sie suchen sich einen Anbieter. Wählen Sie den Anbieter, das sogenannte Contracting-Modell, finanziert dieser in der Regel auch die PV-Anlage oder das Blockheizkraftwerk. Sie als Vermieter stellen den Platz zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine Pacht.

Bieten Sie selbst den Mieterstrom an, profitieren Sie von den neuen Voraussetzungen des EEG 2021.

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