Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung – wer muss eine Notbeleuchtung installieren lassen?

Wer muss eine Sicherheitsbeleuchtung installieren lassen? Da uns als Elektro Fachbetrieb die Frage häufig gestellt wird, haben wir heute eine Antwort für Sie zusammengefasst.

Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung – Beratung & Installation

Die Gefährdungsbeurteilung

Grundsätzlich muss jedes gewerblich und öffentlich genutzte Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung installieren lassen. Vorab erfordert das Arbeitsschutzgesetz, dass eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Geht aus der Gefährdungsbeurteilung hervor, dass von einer allgemeinen Gefährdung ausgegangen werden muss, wenn die Hauptbeleuchtung ausfällt, muss die Sicherheitsbeleuchtung geplant und installiert werden.

Aufgaben der Sicherheitsbeleuchtung

Die Hauptaufgabe der Notbeleuchtung, die sich in Sicherheitsleuchten und Rettungszeichen gliedert, ist es nach Ausfall der allgemeinen Stromversorgung Panik zu verhindern, die Unfallgefahren auf dem Flucht- und Rettungswegen kenntlich zu machen und Personen das gefahrlose Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen. Die Sicherheitsleuchten und Rettungszeichen weisen im Ernstfall auch den Rettungskräften den Weg.

Welche Bereiche muss mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet werden?

Die Bereiche, in denen die Sicherheitsleuchten und Rettungszeichen angebracht werden müssen, sind die Flucht- und Rettungswege, die Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung, sowie die Notausgänge und die Wege, die zu den Notausgängen führen. Auch die Plätze an denen sich Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kästen befinden, müssen kenntlich gemacht werden.

Vorschrift nach DIN EN 1838

Die Vorschrift nach DIN EN 1838 sieht vor, dass Sicherheitsleuchten mindestens 2 m über dem Boden angebracht werden müssen. Zusätzlich sind alle Rettungszeichen an Notausgängen und entlang der Flucht- und Rettungswege zu beleuchten oder hinterleuchten. Das bedeutet, ein einfaches Metallschild reicht nicht aus. Die Norm sieht darüber hinaus vor, dass alle sicherheitsrelevanten Bereiche und potenziellen Gefahrenstellen beleuchtet werden müssen.

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Der Elektro Fachbetrieb macht es richtig

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