Sicherheitsleuchten – im Notfall sicher das Gebäude verlassen
Sicherheitsleuchten sollen im Ernstfall das sichere Verlassen des Gebäudes ermöglichen. Kommt es zu einem Stromausfall oder einem Brand, der den Stromausfall auslöst, entsteht schnell Panik und Chaos, wenn viele Menschen versuchen fluchtartig das Gebäude zu verlassen. Die plötzliche Dunkelheit verbunden mit der Gefahr kann zu Unfällen führen.
Mit den richtigen Sicherheitsleuchten, die nach Vorschrift und DIN Normen angebracht werden müssen, wird diese Gefahr zumindest deutlich minimiert.
Als Elektrofachbetrieb bieten wir Ihnen die fachgerechte und vorschriftsmäßige Planung und Installation hochwertiger Sicherheitsleuchten, die allen Anforderungen entsprechen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.
Definition Sicherheitsleuchten und Unterschiede
Sicherheitsleuchten sind Leuchten, die bei der Störung oder einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eingeschaltet werden oder sich automatisch einschalten. Unterschieden wird zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung.
Man kann nicht einfach frei entscheiden, wo man Sicherheitsleuchten anbringen lassen möchte. Normen, Verordnungen aus dem Baurecht und Arbeitsschutz regeln die Anforderungen an die Sicherheitsleuchten.
Unterschiede der Sicherheitsbeleuchtung: Innerhalb der Sicherheitsbeleuchtung wird unterschieden zwischen Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen, Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung und Antipanikbeleuchtung und Antipanikbeleuchtung.
Die Ersatzbeleuchtung muss an Arbeitsplätzen installiert werden an denen die Arbeit über eine gewisse Zeit fertig gestellt werden muss, sofern keine Gefährdung für die Mitarbeiter besteht.
Wie wird Sicherheitsbeleuchtung mit Strom versorgt?
Die Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung muss über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sichergestellt werden. Bei der USV wird unterschieden zwischen Batteriesystemen und Stromaggregaten, die meist über Diesel betrieben werden.
Die allgemeine Sicherheitsbeleuchtung muss für mindestens drei Stunden über die USV sichergestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Ersatzbeleuchtung innerhalb von 15 Sekunden ihre volle Lichtstärke erreichen muss.
Welche Normen regeln die Sicherheitsleuchten?
Zuständig sind Normen, Verordnungen aus dem Baurecht und dem Arbeitsschutz, Die lichttechnischen und elektrotechnischen Anforderungen werden über DIN EN und DIN VDE Normen definiert. Verordnungen aus dem Arbeitsschutz werden über die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die technischen Regeln für Arbeitsstätten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung geregelt. Im Baurecht sind zehn verschiedene Bauordnungen und Richtlinien zuständig. Wir würden Sie langweilen, wenn wir alle Normen und Vorschriften an dieser Stelle aufführen würden. Stattdessen garantieren wir Ihnen, dass unsere Elektriker ausgebildet sind und regelmäßig an Schulungen teilnehmen und so stets über Änderungen informiert sind.
Wo muss die Sicherheitsbeleuchtung angebracht werden?
Auch dazu nur eine kurze Antwort. Die Sicherheitsbeleuchtung muss mindestens 2 m über dem Boden und an allen Notausgängen und Feuerlöschern angebracht werden. Die Fluchtwege sind über eine Breite von 2m zu beleuchten. Im Außenbereich muss der Weg bis zum sicheren Bereich beleuchtet sein. Richtungsänderungen und Kreuzungen auf den Fluchtwegen müssen mit einer Notbeleuchtung kenntlich gemacht werden.
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