Stromklau
Stromklau
Keine fristlose Kündigung nach Stromklau
Stromklau im Mietshaus wird immer mit sehr hohen Nachzahlungen bestraft.
Jedoch darf ein Vermieter einen überführten Stromdieb trotzdem nicht so einfach kündigen. Zunächst muss eine schriftliche Abmahnung erfolgen.
In einem Gerichtsurteil hatte eine Mieterin Strom aus einer Steckdose im Treppenhaus abgezapft.
Die darauf folgende fristlose Kündigung musste der Vermieter allerdings zurücknehmen, weil die vorherige Abmahnung fehlte (Landgericht Berlin, Az.: 67 S 304/14).
Stromklau – richtig teuer
Es gab aber auch schon teurere Urteile, z.B.: Ein Cannabis Züchter aus Hamm hatte den Stromverbrauch für seine Cannabis Plantage in der Wohnung drastisch verringert, indem er den Stromzähler manipuliert hat und so drei Jahre lang kostenlos Strom in rauhen Mengen abgezapft hatte.
Als er mit seiner Cannabis Zucht aufflog, durfte der Stromanbieter den Stromverbrauch schätzen und der hoffnungsvolle Cannabis Plantagenbesitzer musste 50.000 Euro nachzahlen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 19 U 69/11).