Stromklau

Cannabis Plantage

Stromklau

Keine fristlose Kündigung nach Stromklau

Stromklau im Mietshaus wird immer mit sehr hohen Nachzahlungen bestraft.

Jedoch darf ein Vermieter einen überführten Stromdieb trotzdem nicht so einfach kündigen. Zunächst muss eine schriftliche Abmahnung erfolgen.

In einem Gerichtsurteil hatte eine Mieterin Strom aus einer Steckdose im Treppenhaus abgezapft.

Die darauf folgende fristlose Kündigung musste der Vermieter allerdings zurücknehmen, weil die vorherige Abmahnung fehlte (Landgericht Berlin, Az.: 67 S 304/14).

Stromklau – richtig teuer

Es gab aber auch schon teurere Urteile, z.B.: Ein Cannabis Züchter  aus Hamm hatte den Stromverbrauch für seine Cannabis Plantage in der Wohnung drastisch verringert, indem er den Stromzähler manipuliert hat und so drei Jahre lang kostenlos Strom in rauhen Mengen abgezapft hatte.

Als er mit seiner Cannabis Zucht aufflog, durfte der Stromanbieter den Stromverbrauch schätzen und der hoffnungsvolle Cannabis Plantagenbesitzer musste 50.000 Euro nachzahlen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 19 U 69/11).

Ingo Noack

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Ingo Noack schreibt hier Texte über Elektriker Themen, Elektroinstallationen und Elektrik Sicherheit. Artikel über Strom sparen, Elektrik Geräte Überprüfung und intelligente Smart Home Systeme bis hin zur Elektro Ladestation für Elektro Autos. Unter Spannung stehendeTexte die elektrisieren und konstruktive Hilfe bieten.