Erst- und Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Elektrofachbetrieb für DGUV V3 Prüfungen in allen Branchen
Als Elektrofachbetrieb bieten wir Ihnen die Erst- und Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3. Sorgen auch Sie für die vorgeschriebene Sicherheit in Ihrem Unternehmen und lassen Sie die Erst- und Wiederholungsprüfungen vorschriftsmäßig durchführen.
Lesen Sie jetzt, warum die Erstprüfung umstritten ist, die Wiederholungsprüfung hingegen nicht. Für ein unverbindliches Angebot rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Nachricht.
Die umstrittene Erstprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Bei der Erstprüfung nach DGUV V3 ist man sich nicht ganz einig. Schreibt die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) die Erstprüfung elektrischer und Anlagen vor, sieht die Betriebssicherheitsverordnung dies ein wenig anderes. Hier steht in BetrSichV § 14 Abs. 1, dass die Notwendigkeit der Erstprüfung von der Sicherheit der Montagebedingungen abhängig ist.
Es wird noch komplizierter, denn es wird unterschieden zwischen Betriebsmittel und Anlagen. Für elektrische Betriebsmittel sieht die DGUV die Erstprüfung als verbindlich vor, während die Betriebssicherheitsverordnung auch das anders auslegt. Sie geht von einer Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen aus. Dann kommt die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel.
Kommen wir zum dritten Aspekt, den Schutzmaßnahmen, die sich nur mittels Messprüfung überprüfen lassen können.
Unser Rat: Lassen Sie einen Elektriker kommen, der sich ein Bild direkt vor Ort macht und Ihnen genau sagen kann, ob eine Erstprüfung notwendig und sinnvoll ist.
Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3
Bei den Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind die Vorschriften eindeutig, denn Wiederholungsprüfungen sind verpflichtend. Ermessensspielraum hat dann nur der Elektriker, der prüft und über die Intervalle entscheiden kann.
Wiederholungsprüfungen Regelung: § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DGUV Vorschrift 3 und § 4 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Wiederholungsprüfung nach Änderungen / Reparaturen
Die Wiederholungsprüfung ist auch nach Änderungen oder Reparaturen durchzuführen.
Wer darf die Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen?
Auch hier gibt eindeutige Klarheit, denn die Befähigung des Prüfers ist nach § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der TRBS 1203 „Befähigte Personen“ definiert. Vereinfacht bedeutet dies, die Erst- und Wiederholungsprüfung muss von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht und Leitung durchgeführt werden.
Dokumentation Erst- und Wiederholungsprüfung
Auch die Dokumentation einer Erst- und Wiederholungsprüfung ist unstrittig. Sowohl Erstprüfungen als auch Wiederholungsprüfungen müssen vorschriftsmäßig dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist von Ihnen bis zur nächsten Prüfung sorgfältig aufzubewahren. Sie dient im Schadensfall als Nachweis gegenüber den Versicherungsträgern.
Elektrofachbetrieb für Ihre Erst- und Wiederholungsprüfung
Unser Elektrofachbetrieb sorgt für Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Wir bieten Ihnen die Erst- und Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3. Unsere Elektriker prüfen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste elektrische Anlagen. Sie sind als Unternehmer verpflichtet die DGUV V3 Prüfung durchführen zu lassen und haben mit uns einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.
Nie wieder einen Termin vergessen!
Informieren Sie sich zu unseren attraktiven Serviceverträgen und vergessen Sie nie wieder einen Termin zur Prüfung. Wir bieten Ihnen mit unseren Serviceangeboten ein Fullservice-Paket inklusive Reparaturen und Wartungen. Suchen Sie in Zukunft nicht mehr nach einem Elektriker. Wählen Sie direkt unsere Nummer und wir sind umgehend bei Ihnen.