DGUV V3 Prüfungen bei Neugeräten

Müssen neu gekaufte Geräte auch geprüft werden?

DGUV V3 Prüfungen bei Neugeräten – Gerade in diesem Bereich der Prüfpflicht herrscht oftmals Unklarheit. Müssen neu gekaufte Geräte auch geprüft werden? Und wenn, warum? Man geht ja eigentlich davon aus, dass neue Geräte einwandfrei in Ordnung sind und erst nach Gebrauch geprüft werden müssen.

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DGUV V3 Prüfungen bei Neugeräten

DGUV V3 Prüfungen bei Neugeräten – notwendig oder freiwillig?

Wir haben alle Information zur Frage „DGUV V3 Prüfungen bei Neugeräten“ für Sie zusammengestellt. Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns an oder vereinbaren gleich einen Termin für die DGUV V3 Prüfung in Ihrem Unternehmen.

Was sagen die Unfallversicherungsträger und die Betriebssicherheitsverordnung?

Zu unterscheiden sind bei dieser Frage die Weisungen der Unfallversicherungsträger und die Betriebssicherheitsverordnung. Beginnen wir mit den Vorgaben der DGUV, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

DGUV

Die Durchführungsanweisung besagt, dass die Erstprüfung bei Neugeräten nicht durchgeführt werden muss, wenn der Hersteller garantiert, dass das Neugerät den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entspricht.

Diese Angabe bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen.

Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung nach § 14 zur Prüfung von Arbeitsmitteln besagt, dass die DGUV V3 Prüfung bei Neugeräten gefordert wird, wenn die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängig ist. Das bedeutet konkret, wird ein Neugerät montiert, sind die Montagebedingungen ausschlaggebend für die Prüfung.

Haben wir Klarheit geschaffen?

Tatsächlich ist die Frage gar nicht so einfach zu beantworten, zumindest nicht im Sinne von verständlich einfach. Kaufen Sie eine Bohrmaschine, die mit dem CE-Prüfzeichen ausgezeichnet ist, müssen Sie keine DGUV v3 Prüfung durchführen lassen. Kaufen Sie ein elektrisches Gerät, das an Ort und Stelle montiert werden muss, kommt es auf die Montagebedingungen an. Und genau hier lassen sich die Bestimmungen nicht so einfach schriftlich erklären. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Das ist sehr viel einfacher und verständlicher.

Wir übernehmen für Sie die DGUV V3 Prüfung

Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Unsere Elektriker sind berechtigt die DGUV Prüfung nach Vorschrift 3 auszuführen. Bei uns sind Erst- und Wiederholungsprüfungen in den besten Händen. Wir prüfen Ihre ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und DIN VDE Normen.

Sie erhalten von uns das Prüfprotokoll und die notwendigen Prüfplaketten. Das Prüfprotokoll müssen Sie bitte bis zur nächsten Prüfung sorgfältig aufbewahren. Es dient Ihnen als Nachweis über die Durchführung der Prüfung im Schadensfall.

Optimales Preis-Leistungsverhältnis für alle Branchen

Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir für jedes Unternehmen ein optimales Preis-Leistungsverhältnis. So können wir Ihnen die DGUV V3 Prüfung maßgeschneidert kalkulieren und Sie bezahlen auch nur die Leistungen, die Sie in Anspruch genommen haben.

Selbstverständlich planen wir die Prüfung nach Ihren Wünschen und so, dass der Betriebsablauf nicht gestört wird. Wir arbeiten ausschließlich mit modernsten Prüf- und Messgeräten, die wir mitbringen, sodass Sie kein Material zur Verfügung stellen müssen.

Wenn Sie es wünschen, überwachen und kontrollieren wir Ihre Prüfintervalle. Mit unserem Erinnerungs-Service vergessen Sie nie wieder einen Prüftermin, denn wir sagen Ihnen vier Wochen vorher Bescheid und stimmen den nächsten Termin mit Ihnen ab. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

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