DGUV V3 Prüfprotokoll und Dokumentation
Wie muss das Prüfprotokoll der DGUV V3 Prüfung aussehen?
DGUV V3 Prüfprotokoll: Zum Abschluss der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss ein Prüfprotokoll erstellt, dessen Format und Inhalt gewissen Vorschriften unterliegt. Im Schadensfall können Sie mit der Dokumentation die ordnungsgemäße Durchführung gegenüber der Unfallversicherung nachweisen.
Worauf bei einem DGUV V3 Prüfprotokoll zu achten ist und wie es rechtssicher erstellt werden muss, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Das sagt die DGUV zum Prüfprotokoll
Die rechtssichere Dokumentation der DGUV V3 Prüfung
Das DGUV V3 Prüfprotokoll wird abschließend zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erstellt. Die Dokumentation ist verpflichtend und in § 3 der DGUV Vorschrift geregelt. Rechtssicher ist die Dokumentation nur, wenn das Prüfprotokoll alle Vorschriften erfüllt.
Anforderungen an das DGUV V3 Prüfprotokoll
Das Prüfprotokoll hat Mindestanforderungen sowie ergänzende Angaben zu enthalten.
Mindestanforderungen:
- Angaben zu den geprüften elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen
- Grundlagen der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Angaben zu den Prüfschritten – Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Messprüfung
- Prüf- und Messbericht
- Prüfergebnis
- Mängelberichte und Kundeninformationen
Darüber hinaus sind ergänzende Informationen in das Prüfprotokoll einzutragen. Zu erstellen ist eine Art Inventarliste, denn die Dokumentation muss enthalten, welche und wie viele elektrischen Betriebsmittel und Anlagen im Betrieb vorhanden sind.
Weiterhin muss der nächste Prüftermin festgelegt und festgehalten werden. Die nächsten Prüftermine legt der Prüfer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest.
Wer darf das DGUV V3 Prüfprotokoll erstellen?
Diese Frage wird durch DIN VDE 0100 0105 beantwortet. Die Dokumentation der Prüfung darf nur durch den Prüfer erfolgen. Prüfen darf eine ausgebildete Elektrofachkraft mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung und ausreichenden Kenntnissen zu den notwendigen Normen und Vorschriften.
Wie lange muss das Prüfprotokoll aufbewahrt werden?
Das Prüfprotokoll müssen Sie bis zur nächsten Prüfung aufbewahren und das an einem sicheren Ort. Kommt es zu einem Betriebsunfall mit einem elektrischen Betriebsmittel oder Gerät, ist das Dokument Ihr Nachweis und auch Ihre Versicherung gegen Schadenersatzansprüche.
Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht für jedes Unternehmen. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, drohen Ihnen im Schadensfall Schadenersatzansprüche und ein Bußgeld, da es sich bei Unterlassen um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
DGUV V3 Prüfung mit unserem Serviceangebot nie wieder vergessen
Schließen Sie einen attraktiven Servicevertrag mit unserem Elektrofachbetrieb ab und wir erinnern Sie immer an den nächsten Prüftermin. Wir melden uns vier Wochen vorher bei Ihnen und planen den kommenden Prüftermin. Außerdem bieten wir Ihnen zahlreiche attraktive Vorteile.
- Preisvorteil durch Festpreisgarantie
- Planung und Terminierung des nächsten Termins
- Wiederholungsprüfungen (fast) automatisch
Erst- und Wiederholungsprüfung sind bei uns in guten Händen
As zertifizierter Elektrofachbetrieb bieten wir Ihnen Erst- und Wiederholungsprüfungen. Unsere ausgebildeten und geschulten Elektriker bringen die geeichten Prüf- und Messinstrumente mit, sodass Sie Kosten sparen.
Wir übernehmen die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel für alle Branchen, unter anderem: Büro- und Verwaltungsgebäude, Produktions- und Industrieunternehmen, Schulen, Kitas und weitere öffentliche Einrichtungen, Hotels, Jugendherbergen, Hostels und Pensionen und Baustellen.